Im Hauptbefahrensbereich des MYC von Rheinkilometer 334 bis 444 gibt es einige Pegelmessstationen die Online oder über Bandansage abgerufen werden können. Die wichtigsten Pegelstände für das Revier ab Schleuse Iffezheim (Rheinkilometer 334) bis Worms (Rheinkilometer 444) stellen wir hier zur Verfügung. Eine wichtige Info für Sportbootfahrer sind die Befahrensregeln bei Hochwasser.
Für Sportbootfahrer die ab der Schleuse Iffezheim zu Tal fahren wollen gilt folgende Regelung:
- Ab hier zählt der Pegelstand Maxau
- Zeigt der Pegelstand Maxau 6,20 meter und darüber gilt Hochwasser Marke I
- Alle Fahrzeuge – mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb – müssen sich in der Talfahrt in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer darf 20 km in der Stunde nicht überschreiten.
- Ab Hochwassermarke I darf nur noch mit Funk an Bord (Funklizenz UBI) gefahren werden.
- Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II (Pegel: Maxau 7,50 m.) an dem Richtpegel, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten.
Den genauen Wortlaut entnehmt Ihr bitte der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 10, Paragraph 10.01
Hier findet ihr die Pegelstände (Achtung externe Websites; BAFG / ELWIS):