Befahrensregelung für den Beinheimer See

Der Beinheimer See, Rheinkilometer 339,7, ist der Hafenverwaltung Strasbourg unterstellt, die dort mehrere Verladestellen für die Schifffahrt eingerichtet hat. Die Löschanlagen werden rund um die Uhr angefahren. Die zuständigen Behörden überlegen wie Gefahren für Sportschiffe auszuschließen sind.

Wir sind Gäste und haben dies zu respektieren.

Gemeinsam wurde deshalb eine Regelung vereinbart, und bitten Sie diese strengstens zu beachten. Klären Sie Gäste und Urlauber auf.

Die Gemeinde Beinheim wünscht kein Anlegen am Ufer, das Ufer ist ausschließlich Anglern vorbehalten. Campen ist verboten. Wassersport allgemein (Segeln, Surfen, Wasserski) verboten. Höchstgeschwindigkeit 5 km/Std. Wellenschlag vermeiden. Boote müssen Kennzeichnung und Hoheitsflagge besitzen. In Frankreich vorgeschriebene Ausrüstung, Patente und Schiffspapiere werden von der WSP (Wasserschutzpolizei) kontrolliert. Funkverkehr gemäß der Richtlinien, keine Privatgespräche (ATIS). Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht alleine Schlauchboot mit Motor fahren. Bitte am Ufer nicht anlegen und niemals Feuer machen. Hunde nicht in den Wald lassen und nur an der Leine führen. Baden und sonnen ohne Bekleidung ist in Frankreich verboten.

Die Insel ist Vogelschutzgebiet und darf nicht betreten werden.
Ankern Sie bitte im Abstand von mindestens 50 m zur Insel.

Halten Sie einen genügend großen Korridor für die Ein- und Ausfahrt der Großschifffahrt. Ankern nachts nur mit Ankerlicht.

Helfen Sie mit, den Beinheimer See für Sportboote nutzbar zu halten.